Um das Thema gleich von Beginn an bei den Hörnern zu packen: Auch wenn die Erwartungshaltung gegenüber Consultants vielfach sehr hoch ist, sie sind keine „eierlegenden Wollmilchsäue“ – um das mal etwas uncharmant zu formulieren. Und so kann es in der Beratungspraxis von Consultants schnell zu unerfüllten Erwartungen und Enttäuschungen seitens des Auftraggebers kommen. Nicht selten resultieren daraus finanzielle Forderungen und Rückforderungen an den Consultant. Das stelle ich in meinem Alltag als Vermögensschadenexperte und bei der Betreuung im Schadenfall immer wieder fest. Und noch etwas fällt auf: Obwohl mittlerweile fast alle Projektvermittler eine Berufshaftpflicht von ihren selbständigen Consultants fordern, gibt es meiner Meinung nach eindeutig zu viele ungeklärte Fragen zu deren Sinn und Zweck. Höchste Zeit also, Licht ins Dunkel der Missverständnisse zu bringen.

Auch Berater wollen gut beraten sein: Auch der zweite Teil der Serie rund um die Berufshaftpflicht für Consultants bringt Licht ins Dunkel der häufigsten Fragen und Missverständnisse.
Auch der zweite Teil meiner kleinen Blog-Serie greift deshalb die häufigsten Fragen und Irrtümer rund um die Berufshaftpflicht für Berater auf. Diese Woche erkläre ich, warum auch Consultants ein Schaden nachgewiesen werden kann, ob in Deutschland Projektdeckungen angeboten werden – und warum auch jahrelange Erfahrung keine Garantie für Schadenfreiheit ist. Zum ganzen Artikel
Seine Fotos erschütterten die Welt, nun sorgen sie für ein Beben in der Debatte um das Urheberrecht: Der bekannte Fotograf Daniel Morel verklagt die Nachrichtenagentur AFP (Agence France Presse) auf 120 Millionen Dollar Entschädigung. Sie hatte Bilder, die er auf Twitter gepostet hatte, ungefragt weiterverbreitet – ohne ihn daran in irgendeiner Weise finanziell zu beteiligen. Seit zwei Jahren dauert der Rechtsstreit um die Fotos von der Erdbebenkatastrophe auf Haiti, der in einem Grundsatzurteil enden könnte. Denn dabei geht es auch um die Frage, wie Agenturen in Zukunft mit Bildern aus sozialen Netzwerken umgehen dürfen.

Ihm geht es ums Prinzip: Fotograf Daniel Morel verklagt die Nachrichtenagentur AFP auf 120 Millionen Dollar Entschädigung. Sie hatte Bilder, die er auf Twitter gepostet hatte, ungefragt weiterverbreitet – ohne ihn auch nur in irgendeiner Weise finanziell zu beteiligen.
Der „Bilderklau“ der Nachrichtenagentur und die Forderung des geschädigten Fotografen nach 120 Millionen Dollar Entschädigung für die Verletzung seiner Urheberrechte: mein Fundstück der Woche. Zum ganzen Artikel
80 Prozent aller Projektvermittler fordern eine Berufshaftpflicht von ihren selbständigen Consultants. Das hat eine Umfrage der Projektbörse freelancermap unter 25 Anbietern in Deutschland ergeben. Soviel zur Theorie – doch wie verhält es sich in der Praxis? Im Kontakt mit vielen freiberuflichen Consultants stelle ich vor allem eines fest: Zum Thema gibt es viele Fragen und Missverständnisse. Höchste Zeit also, Klarheit in den „Versicherungsdschungel“ zu bringen und mit den häufigsten Irrtümern aufzuräumen.

Manchmal brauchen auch Berater etwas Beratung: Die häufigsten Fragen, Missverständnisse und Irrtümer zur Berufshaftpflicht für freiberufliche Consultants.
Diese Woche geht es in Teil 1 meiner kleinen Blog-Serie deshalb um den Sinn und Zweck der Berufshaftpflicht für Berater – aufgezogen und erklärt an den Fragen, die in den vergangenen Jahren in Gesprächen mit Consultants aus den unterschiedlichsten Bereichen immer wieder aufgetaucht sind. Quasi ganz nach dem Motto: Manchmal brauchen auch Berater etwas Beratung.
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Aller Anfang war schwer: Als sich Webworker Sascha Lechner vergangenes Jahr selbständig machte, wusste er, was er nicht wollte – allein Zuhause und „weg vom Schuss“ vor dem Schreibtisch versauern. Doch wie nur ein bezahlbares Büro finden – und das auch noch draußen auf dem Land bei Meitingen? Inspiriert durch den Erfolg des Co-Working-Space „max 30.1“ in der Augsburger Innenstadt, fasste der junge Freiberufler einen Plan: Eine eigene Bürogemeinschaft aufzubauen. Diesen Monat hat der knapp 100 Quadratmeter große Coworking-Space „Farbraum“ in Langweid-Foret eröffnet – ein Sammelbecken für Kreative, Texter, Start-ups, Programmierer, digitale Nomaden & Co.

Im Coworking-Space „Farbraum“ geht es um mehr als nur einen gut ausgerüsteten Arbeitsplatz. Gemeinschaft und Ideen, Expertenwissen und Zusammenarbeit ist die Philosophie. Dazu gehört auch, mal ein gemeinsames Bierchen zu zischen und eine Runde Kicker zu spielen.
Übrigens: Sascha kenne ich bereits seit längerem aus der „Szene“ von Augsburgern BarCamp-Treffen. Und als er sich letztes Jahr selbständig machte, hat er über mein Versicherungsportal exali eine Media-Haftpflicht abgeschlossen. Im Gespräch über den „Farbraum“, hat mich daher natürlich auch interessiert, warum er schon zu Beginn die Absicherung seiner beruflichen Risiken als Webworker auf dem Radar hatte. Zum ganzen Artikel
Wer sich als Freiberufler auf der Business-Plattform XING präsentiert, optimiert sein Profil so gut wie möglich. Klar, schließlich sollen potentielle Auftraggeber erkennen können, welche Skills und Referenzen der Freiberufler mitbringt. Doch Vorsicht: Zwischen Eigenwerbung und der Verletzung von Geheimhaltungspflichten ist es ein schmaler Grat. Und wer über das Ziel hinausschießt, dem drohen unangenehme (rechtliche) Konsequenzen bis hin zu saftigen Schadenersatzforderungen. Eine Erfahrung, die auch diese IT-Freiberufler machen mussten. Auf ihrem XING-Profil konnten sich Interessenten nicht nur über deren Skills informieren, sondern auch über wichtige Projektinterna ihres Auftraggebers: einem Unternehmen aus der Rüstungsindustrie…

Verschlüsselung „enttarnt“: Auf dem XING-Profil von IT-Freiberuflern konnten sich Interessenten nicht nur über deren Skills informieren, sondern auch über wichtige Interna eines Kommunikationstechnologie-Projekts…
Diese Woche erkläre ich, warum die IT-Versicherung unbedingt auch Schadenersatzforderungen wegen des Verstoßes gegen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten abdecken sollte. Und natürlich geht es um den Schadenfall, der zeigt, wie schnell kleine Fehler in der Praxis zum Bumerang werden. Zum ganzen Artikel
Wer ein Ziel erreichen will, schafft das manchmal nicht ohne Hilfe von außen. Ein Prinzip, das vereinfacht auch für das Verhältnis von Consultants und ihren Kunden gilt: Der Auftraggeber erhofft sich Fördergelder für sein Projekt, der Consultant soll ihn dabei unterstützen. Doch wie das so ist mit Hoffnungen: Sie werden nicht immer erfüllt. So auch bei diesem Schadenfall aus der Praxis, der vor kurzem von meiner Firma exali bearbeitet wurde. Als sich das Blatt plötzlich in eine für den Kunden unbefriedigende Richtung wendete, trat er vom Vertrag mit seinem Consultant zurück. Und der stand nun da mit all seinen vergeblichen Aufwendungen, die er bereits in die Beratung gesteckt hatte…

Wenn die Beratung nicht zum gewünschten Erfolg führt, stehen am Ende immer häufiger Schadenersatzforderungen oder ein Rücktritt vom Vertrag im Raum. Die Eigenschadenversicherung schützt Consultants – und erstattet die Kosten.
Der Schadenfall zeigt, was ich in der Praxis von Consultants immer wieder feststelle: Wenn die Beratung nicht zum gewünschten Erfolg führt, stehen am Ende immer häufiger Schadenersatzforderungen und / oder ein Rücktritt vom Vertrag im Raum. Ein Negativ-Trend der vor allem im Bereich der Beschaffung von Fördermitteln zu beobachten ist. Diese Woche will ich Euch deshalb erläutern, wie sich Consultants in solch einem Fall absichern können – und welche Rolle dabei die Eigenschadenversicherung in der Berufshaftpflicht spielt. Zum ganzen Artikel
„Hier stimmt was nicht“, war der erste Gedanke. „Ein schlechter Aprilscherz“ der Zweite. Und der Dritte: „So kann das auf keinen Fall bleiben“. Die Rede ist von dem Firmenlogo meines Versicherungsportals exali, das plötzlich auf dem Kopf stand. Oder besser: Das „x“ in exali ging auf einmal nach oben, statt nach unten. Ein Fehler, den die mit Gestaltung und Anbringung des Logos beauftragte Werbeagentur natürlich korrigieren muss: Denn schon bald soll genau dieses Logo in einem beleuchteten Würfel die Außenwand unserer neuen Büroräume schmücken. Doch wer übernimmt für die Ausbesserungen nun die Kosten?

Finde den Fehler… Da stand das Logo meines Versicherungsportals exali plötzlich auf dem Kopf. Ein Eigenschaden für die beauftragte Werbeagentur.
Das vertauschte „x“ im Logo zeigt plastisch: Werbeagenturen können durch ihre Tätigkeit nicht nur einen Dritten schädigen, sondern auch selbst Schaden erleiden. Am Beispiel des kleinen Fehlers der Werbeagentur (die übrigens sehr unkompliziert reagierte und den Fehler behob) geht es diese Woche um den Unterschied zwischen einem Haftpflichtschaden eines Dritten und einem so genannten Eigenschaden – und deren Absicherung über die Berufshaftpflicht. Zum ganzen Artikel





