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Als Gründer der exali GmbH verfüge ich über langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden und Consultants. Mehr

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Archiv für September 2011

Das Projekt hat längst begonnen. Sogar die in Auftrag gegebene Software hat der IT-Dienstleister schon programmiert. Dann das böse Erwachen: 30.000 Mitgliederausweise funktionieren nicht. Ein Fehler, der eindeutig auf die Kappe des IT-Dienstleisters geht. Doch: Er hatte seine IT-Berufshaftpflicht erst mitten im Projekt abgeschlossen. Und auf einmal stehen 23.000,00 Euro Schadenersatzforderung im Raum … Ein Fall, wie er mir in meinem Berufsalltag als Versicherungsmakler auch schon begegnet ist.

Das Projekt hat längst begonnen. Sogar die in Auftrag gegebene Software hat der IT-Dienstleister schon programmiert. Dann das böse Erwachen: 30.000 Mitgliederausweise funktionieren nicht. Ein Fehler, der eindeutig auf die Kappe des IT-Dienstleisters geht. Doch: Er hatte seine IT-Berufshaftpflicht erst mitten im Projekt abgeschlossen. Und auf einmal stehen 23.000,00 Euro Schadenersatzforderung im Raum … Ein Fall, wie er mir in meinem Berufsalltag als Versicherungsmakler auch schon begegnet ist.

Drei Gläser Wein später… Vorsichtig streicht er ihr eine Haarsträhne aus dem Gesicht. Ihr Augenaufschlag ist vielversprechend. Zwei Menschen, zwei Blicke, ein Moment. Er beugt sich langsam vor, berührt ihre Wange. „Zu dir, oder zu mir“, flüstert sie leise in sein Ohr… „Schnitt!“, ruft der Regisseur. Die Trailer-Szene für die neue Serie „Zu dir, oder zu mir“ ist im Kasten.

Der Titel, das Konzept, ein junges Team – die Serie soll ein voller Erfolg werden. Doch zwei Wochen später flattert den Produzenten eine Abmahnung ins Haus. Nicht etwa von Sittenwächtern, die gegen die eindeutige Szene etwas auszusetzen haben – sondern wegen des Verstoßes gegen den (Werk)Titelschutz. Was es mit dieser Form des Markenrechts auf sich hat und welche unglaublich kuriosen Titel tatsächlich geschützt sind, nehme ich heute in den Fokus. Mein Fundstück der Woche.

Bei exali führe ich viele Gespräche mit IT-Freiberuflern, die für ein neues Projekt eine IT-Haftpflichtversicherung benötigen. Dabei sind vielfach auch die beruflichen Erfahrungen und Skills ein Versicherungsthema.
Dass IT-Freiberufler ein Skill-Profil haben, ist mittlerweile Standard. Einfach irgendein Skill-Profil reicht allerdings nicht aus – schließlich ist es für Freiberufler das wichtigste Akquise-Instrument.
Doch wie sollte so ein Skill-Profil aussehen, welche Informationen sollten für den Auftraggeber bereitgestellt werden und womit kann sich der IT-Freiberufler von Wettbewerbern abheben?

Meine Gastautorin Susanne Schödl von der IT-Projektbörse GULP gibt auf meinem Blog am Beispiel des GULP Profils Tipps zur Profiloptimierung für IT-Selbstständige.
Sie gelten natürlich nicht nur für das GULP eigene Profil, sondern generell für Online-Skill-Profile von Freiberuflern.

Googles Analytics ist datenschutzkonform. Diese Nachricht sorgte vergangene Woche bei Webmastern, SEO-Experten, Betreibern von Internetseiten und Social Media Marketern für erleichtertes Aufatmen. Doch auch, wenn Google Analytics nach jahrelanger Diskussion nun (zumindest vorläufig) von den Datenschützern abgesegnet ist: Rechtliche Stolpersteine bleiben – legal ist nicht gleich rechtssicher. Denn nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, betreibt Google Analytics auch beanstandungsfrei.

Welche das sind, hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke unter dem juristischen Blickwinkel aufgedröselt. Dazu stellt er kostenlos Muster für die geforderte Datenschutzerklärung zur Verfügung. Einen ganz anderen Fokus setzt SEO-Experte Alexander Geißenberger. Er packt das Problem an, dass mit der Neuregelung nun alle erhobenen Altdaten gelöscht werden müssen – und zeigt Lösungsvorschläge auf. Meine Fundstücke der Woche.

Es gibt Tage, das überschlagen sich die Ereignisse in der Web 2.0-Welt. Der heutige Donnerstag ist einer davon: Datenschützer haben Google Analytics abgesegnet – und Facebook hat mit seinen Funktionen für allerhand Trubel gesorgt. Wenn die Netzwelt Kopf steht, will ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, die wichtigsten News zusammenzufassen. Deshalb gibt es heute einen Extra-Blogbeitrag.

Ein einziges “$”-Zeichen gibt der freiberufliche IT-Dienstleister zu viel in den Quellcode ein. Und ausgerechnet dieser kleine Programmierfehler zieht einen riesigen „Rattenschwanz“ an negativen Konsequenzen nach sich. Denn der Bug führt zu einem existenzbedrohenden Ernstfall: Eine Schadenersatzforderung in Höhe von 750.000 Euro, inklusive einer monatelangen Auseinandersetzung … Wie ich in meiner Berufspraxis als Versicherungsmakler feststellen konnte, sind Programmierfehler typische Fails im IT-Bereich, für die IT-Experten haften müssen.

„Aus der Praxis inspiriert“: Unter diesem Motto stelle ich in den nächsten Wochen echte Schadenfälle aus der IT-Praxis vor – und stelle deren Absicherung durch eine IT-Haftpflicht in den Fokus. Im vierten Teil der Serie geht es um den „Passiven Rechtsschutz“ als einer Leistung, die den IT-Dienstleister im Ernstfall aktiv schützt.

Es war im Sommer 2005, als Steve Jobs die Bühne betrat. Seinen charakteristischen schwarzen Rollkragenpulli hatte der geniale Kopf hinter Apple gegen einen Talar eingetauscht. Er trat vor das Rednerpult auf dem Campus der Stanford-University – und hielt vor den Absolventen seine wohl emotionalste und persönlichste Rede.

Er erzählte die drei Geschichten seines Lebens – von seiner schweren Jugend, von Träumen, dem absoluten Willen, etwas zu erreichen, von der Liebe, von Tod und Krankheit. Worte, die im Angesicht seines kürzlich Rücktritts aktueller sind, denn je. Mein Fundstück der Woche.

Was in der Suchmaschine gut platziert ist, wird besser gefunden. Das dachte sich auch ein IT-Experte, der von einem Onlineshop damit beauftragt war, den Traffic auf deren Seite zu erhöhen – und schaltete eine AdWords-Anzeige bei Google. Womit niemand gerechnet hatte: Eines der darin verwendeten Keywords war markenrechtlich geschützt und zwar von einem anderen Unternehmen … Urheberrechts- und Markenverletzungen sind ein typischer Schaden im IT-Bereich, und auch mir in meiner Praxis als Versicherungsmakler schon begegnet.

Unter dem Motto „Aus der Praxis inspiriert“ nehme ich in dieser Serie echte Schadenfälle aus dem IT-Business unter die Lupe – und wie sie mit einer IT-Haftpflicht umfassen abgesichert werden können. Im dritten Teil geht es um „grobe Fahrlässigkeit“ und warum sie in den Versicherungsbedingungen auf keinen Fall ausgeschlossen werden darf.

Social Media Marketing kostet Zeit – und Geld. Das Problem: Ob sich der Aufwand wirklich lohnt, lässt sich schwer bis gar nicht messen. Kein Wunder, dass viele Unternehmen vor einem schwarzen Loch stehen, wenn es um die Planung des Werbebudgets für Marketingkampagnen und verlässliche Zahlen zum ROMI (Return on Marketing Investment) geht.

Dem will der Arbeitskreis Online Marketing Berlin (AKOMB) Abhilfe schaffen und hat Ende August den ROMI-Rechner veröffentlicht. Mit dem kostenlosen Rechner lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Online-Marketingkampagnen in Suchmaschinen schnell und einfach berechnen – mein Fundstück der Woche.

Ein kleines IT-Unternehmen plant den Webauftritt eines Rechtsanwalts. Doch dann passiert ein Fail: Die registrierte Domain mit Umlauten funktioniert nicht – und sämtliches Werbematerial mit dem Verweis auf die falsche Internetadresse muss neu gestaltet werden… EDV-Beratungsfehler können sich im Berufsalltag von IT-Dienstleistern immer wieder einschleichen. Dabei handelt es sich um einen typischen Schaden, wie er mir in meiner Praxis als Versicherungsmakler auch schon begegnet ist.

„Aus der Praxis inspiriert“: Unter diesem Motto stelle ich in den nächsten Wochen Fails aus der IT-Praxis vor, die wirklich passiert sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Kriterien eine IT-Betriebshaftpflicht in jedem Fall erfüllen muss, um solche Schäden umfassend abzudecken. Im zweiten Teil dieser Serie geht es um die Versicherung von Folgeschäden.