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Als Gründer der exali GmbH verfüge ich über langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden und Consultants. Mehr

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Archiv für Februar 2012

Missverständnisse versus Hintergründe: Vor kurzem habe ich hier auf dem Blog über den obligatorischen Selbstbehalt geschrieben, den Freiberufler im Schadenfall selbst tragen müssen. Konkret ging es dabei um den festen Selbstbehalt von 500 Euro in der speziellen Media-Haftpflicht. Ein Betrag, der immer wieder für Zündstoff sorgt – denn manchen erscheint er einfach zu hoch. Doch auch ein weiterer Aspekt in punkto Selbstbehalt stiftet Verwirrung, wie mir die Diskussionen im Netz zeigen: Der im Zusammenhang mit weltweitem Versicherungsschutz üblicher Weise deutlich höher angesetzte Selbstbehalt bei Schäden in den USA und Kanada.

Warum der weltweite Versicherungsschutz so wichtig ist, was er unbedingt abdecken sollte und was das mit dem Territorialitätsprinzip auf sich hat – das will ich Euch diese Woche zeigen. Dabei greife ich auch die Diskussion um die Kosten auf, die ihr selbst zu tragen habt, wenn es zum Prozess vor einem amerikanische oder kanadischen Gericht kommt.

Gibt es einen Unterschied zwischen freiberuflichem Journalist und großem Verlagshaus? Ehrlich gesagt: Wenn es um Rechtsverletzungen geht, keinen allzu großen. Denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen großem Verlag und freiem Medienschaffenden oder kleiner Medienagentur, die sich keine eigene Rechtabteilung leisten können. So gilt auch hier das immer wieder gern zitierte Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Grundlagenwissen in punkto Presserecht ist deshalb das A&O, um grobe rechtliche Schnitzer mit teuren finanziellen Folgen zu vermeiden.

Schön also, wenn man zu diesem Thema hochwertige und verständliche Infos quasi frei Haus bekommen kann. Wie in der vierteiligen Serie zum Presserecht auf dem Spreerecht-Blog. Mein Fundstück der Woche – mit dem besten Dank an Rechtsanwalt Sebastian Dramburg.

733 – das war nur eine von vielen Zahlen, mit denen Hiscox-Referent Jens Krickhahn die zahlreichen Teilnehmer beim 4. Haftpflichtig des Spezialversicherers in München in Erstaunen versetzte. Damit spielte er auf die durchschnittliche Anzahl von verloren und als gestohlen gemeldeten Laptops am Pariser Flughafen Charles de Gaulle pro Woche an! „Datarisks“ bzw. Datenrisiken und die teuren Folgen für Unternehmen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung im Münchner „The Charles Hotel“. Ein spannendes und topaktuelles Thema. Schließlich sind Schäden durch Cyber-Angriffe und Datenraub um 70 Prozent gestiegen – um noch eine weitere eindrückliche Zahl zu nennen.

Was wir bei der Veranstaltung des Spezialversicherers in der bayerischen Hauptstadt erlebt haben, darum geht es diese Woche in meinem Blog. Und natürlich um das spannende Thema „Absicherung von Cyberrisiken“.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt vor allem in punkto Cloud Computing. Denn die Nutzer dieser Services liefern ihrem Provider sensible und vertrauliche Daten sozusagen auf dem Silbertablett. Sicherheits-Prüfsiegel sind deshalb für die Anbieter wichtige Tools, um Vertrauen bei den Kunden zu schaffen und sich im Wettbewerb abzusetzen. Doch welche Zertifizierungen sind beim Cloud-Computing tatsächlich relevant – und was bedeutet das in punkto Nachweis für die Provider? Antworten liefert der Artikel „Sicherheits-Zertifikate für die Cloud: Schmuckes Beiwerk oder harter Faktor“ von Dr. Clemens Plieth, auf den ich vor kurzem im Netz gestoßen bin.

Der Beitrag des Managing Director Service Delivery ist nicht nur für die Nutzer von Cloud-Computing-Services, sondern auch für Provider interessant. Mein Fundstück der Woche.

Immer wieder stoße ich im Netz auf Kommentare der User, die den Sinn und Zweck einer Vermögensschadenhaftpflicht in Frage stellen. Verständlich, denn zu diesem Thema gibt es immer noch genauso viele Missverständnisse, wie Aufklärungsbedarf. Eine Lücke, die ich auf diesem Blog schließen möchte. Vergangene Woche habe ich deshalb über die Gretchenfrage „Katalog-Deckung und die Offene Deckung“ geschrieben. Eines von vielen Themen, das in punkto Vermögensschadenhaftpflicht für Diskussionsstoff sorgt. Genauso wie die Frage nach der obligatorischen Selbstbeteiligung im Schadenfall. Manche empfinden diese zu hoch, vor allem wenn es um Schäden wie Abmahnungen geht.

Diese Woche dreht sich mein Blog deshalb um die Frage nach dem Selbstbehalt im Schadenfall – und ganz allgemein um den Sinn und Zweck der Vermögensschadenhaftpflicht.

Was im Netz in punkto Teilen, Einbinden, Nutzen, Hochladen und Co. erlaubt ist, das ist rechtlich hoch kompliziert. Wie war das jetzt nochmal mit dem Urheberrecht? Wann drohen Abmahnungen? Und auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Ganze? Fragezeichen zum Thema gibt es viele – verständliche Antworten leider nur wenige. Und nicht jeder kann und will sich in seiner Freizeit durch Gesetzestexte kämpfen. Gut, dass sich einige Experten auf die Fahne geschrieben haben, das Internetrecht auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen. Wie Rechtsanwalt Henry Krasemann. Der „Games-Anwalt“ klärt in YouTube-Videos auf – informativ und amüsant.

Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige im Netz– zu diesem Thema hat mich vor einigen Wochen Peer Wandinger für seinen Blog interviewt. Abgesehen davon, dass mich allein diese Tatsache gefreut hat, haben mich auch die vielen Kommentare zum Beitrag positiv überrascht. Denn das Feedback zeigt: Das Thema Haftungsrisiken im IT-, Medien und Internetbereich sowie deren Absicherung beschäftigt viele. Und es sorgt für Diskussionsstoff.

Bei einigen Anregungen möchte ich deshalb nochmal nachhaken – und dort ansetzen, wo die Argumentation meiner Meinung nach etwas zu kurz greift. Diese Woche geht es im Blog deshalb um die Gretchenfrage „Katalogdeckung oder offene Deckung“ in der Berufshaftpflicht – und meine persönliche Einschätzung dazu.