Archiv für August 2012
Rechtverletzung durch Logo: Wenn wegen eines Schmetterlings Post vom Anwalt ins Haus flattert
Ein Logo sagt mehr als tausend Worte. Kein Wunder, dass sich große Firmen ihre „Brands“ markenrechtlich schützen lassen, dass damit von anderen kein „Schabernack“ getrieben werden kann. Wer sich also überlegt, das Nike- oder Coca Cola-Symbol auf die eigene Fahne zu schreiben, sollte diesen Gedanken besser gleich verwerfen. Doch wie verhält es sich mit „unbekannteren“ Logos – beispielweise einem stilisierten Tier? Nicht viel anders, wie ein Fall zeigt, der vor kurzem in der Versicherungspraxis über meinen Tisch lief. Das Logo eines Freiberuflers zeigte einen Schmetterling – und dieses Motiv hatte sich schon ein Anderer als Bildmarke eintragen lassen…
Ein Fall stellvertretend für viele, der zeigt: Nicht nur durch die Verwendung geschützter Markennamen, sondern auch die Verwendung von Logos und Symbolen als Bildmarken kann unangenehme rechtliche Konsequenzen haben.
Cloud Computing, das eigene Büro in der Wolke. Ein Service, der seit geraumer Zeit nicht nur die Diskussion in den Fachmedien beherrscht, sondern als wichtiges Business-Tool von immer mehr Freiberuflern genutzt wird. Grund genug für mich, einen Experten für Cloud-Services mit Fragen zu einem Bereich zu löchern, der sich bei Selbständigen und in mittelständischen Betrieben offensichtlich immer mehr durchsetzt – zu dem es aber immer noch viele Fragezeichen gibt.
Herausgekommen ist dabei ein Interview über Chancen, Risiken und Nebenwirkungen von Cloud-Services mit einem, der es wissen muss: Philipp Stute von der Janz IT AG, Projektleiter des Cloud Computing Portals mittelstandscloud.de. Meine 5 Fragen an…
„Oh shit“ mag sich der Inhaber des Twitterkontos @kulturnews wohl gedacht habe, als ihm ein Unterlassungsanspruch ins Haus flatterte. Und zwar zu Recht, wie nun das Landgericht Hamburg urteilte: Die Bezeichnung ist vom (Werk)Titelschutz umfasst und darf deshalb von niemand Anderem als dem Urheber verwendet werde. Zumindest wenn es um den Namen für Accounts, Zeitschriften, Domainnamen & Co. geht. Genauso wie übrigens das eingangs zitierte „Oh Shit“ ein geschützter Titel ist, der wohl besser gedacht, als geschrieben wird…
Das Urteil des LG Hamburg und die Begründung der Richter sind eine gute Gelegenheit, das Thema (Werk)Titelschutz nochmal auf dem Blog aufzugreifen – sozusagen als „Update“ zu meinem Artikel vom September.
Witzig. Wichtig. Informativ. Das waren meine ersten Gedanken, als ich die Infografik: „Lizenzfreie Fotos – Was beachten?“ von SEO- und Web-Experte Martin Mißfeldt im Netz entdeckt habe. Sie bringt auf den Punkt, was bei der Verwendung von Fotos aus „Stockarchiven“ wie Fotolia, aboutpixel & Co. beachtet werden muss. Und nicht nur das: Mit humorigen Bildern erklärt sie anschaulich den Ursprung des Urheberrechts – und warum „Nutzungslizenz“ nicht gleichzeitig bedeutet, mit dem entsprechenden Bild machen zu können, was man will.
Mein Fundstück der Woche.
Eine Software zu programmieren dauert Monate bis Jahre – gerade mal 45 Minuten dauerte es dagegen, die seit 17 Jahren bestehende amerikanische Aktienhandels-Firma Knight Capital wegen einer Softwarepanne an den Rande des Ruins zu bringen. Denn nach dieser Zeit war das Wall-Street-Unternehmen um ganze 440 Millionen Dollar (!!!) leichter.
Der Riesenverlust der Finanzfirma zeigt, wie schnell ein kleiner Software-Bug immensen Schaden anrichten kann. Und damit handelt es sich mal wieder um einen Fall, den ich mit Euch weiterdenken will: Was wäre, wenn Ihr als freiberuflicher IT-Experte für Euren Kunden eine Software programmiert habt, die am Ende völlig aus dem Ruder läuft?!
Eigenschaden, Rückrufaktion und Imageverlust – und das alles nur wegen eines kleinen Fehlers. Das ist die Bilanz eines einfachen Auftrags, bei dem plötzlich alles schief ging: Für ihren Kunden sollte eine kleine Agentur Flyer erstellen. Gesagt, getan. Doch dann gerieten wegen der Verkettung unglücklicher Umstände falsch gedruckte Flyer in Umlauf. Und was als einfacher Auftrag begonnen hatte, mündete in einen Schadenfall in vierstelliger Höhe. 3.000 Euro Kosten, für die nun niemand Anderes geradestehen sollte, als die mit der Flyer-Produktion beauftragte Agentur.
Diese Woche geht es um den Schadenfall mit Dominoeffekt, der gleich zwei Schadenarten miteinander „kombiniert“: den Vermögensschaden sowie den (Druck-)Eigenschaden.


