Sicher haben es einige von Ihnen schon mitbekommen: Seit dem 17. Mai gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Für Freiberufler und Selbstständige bringt diese neue Informationspflichten mit sich: Sie müssen unter anderem ihre potenziellen Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss über eine Berufshaftpflichtversicherung – sofern vorhanden – informieren.

Die DL-InfoV schreibt freiberuflichen und selbstständigen Dienstleistern Pflichtangaben vor.
Folgende Angaben sind zur Berufshaftpflichtversicherung zu machen:
- Name und Anschrift des Versicherers
- Name des Versicherungsnehmers
- Räumlicher Geltungsbereich
Neben den Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung schreibt die DL-InfoV freiberuflichen und selbstständigen Dienstleistern noch weitere Pflichtangaben vor, die immer mitgeteilt werden müssen. Dazu zählen laut § 2 Absatz 1 der DL-InfoV:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), soweit vorhanden;
- anwendbares Recht;
- Gerichtstand;
- besondere Garantien, soweit vorhanden;
- wesentliche Merkmale der Dienstleistung, sofern sich diese nicht aus anderen Informationen ergeben.
Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf.
Diese Auskünfte müssen in klarer und verständlicher Form stets bereit gehalten werden. Nach der DL-InfoV hat der Dienstleister vier Möglichkeiten, seinen Kunden und Auftraggebern die vorgeschriebenen Informationen verfügbar zu machen:
- Direkte Mitteilung an den Dienstleistungsempfänger
- Leicht zugängliche Informationen am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsabschlusses (Aushang, AGB-Veröffentlichung)
- Über eine elektronische Adresse (Internetseite, Download)
- In ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung (Broschüren)
Tipp: Ich empfehle Ihnen die Bereitstellung der vorgeschriebenen Informationen auf Ihrer Website, da Sie so auf einfache und schnelle Weise größtmögliche Transparenz für Ihre potenziellen Auftraggeber und Kunden erzielen.
Haftpflicht-Siegel: Transparenz mit einem Klick
IT-Freelancer, Medienagenturen und selbstständige Unternehmensberater, die eine Berufshaftpflichtversicherung bei der exali GmbH abgeschlossen haben, können die geforderten Informationen mit dem so genannten Haftpflicht-Siegel verfügbar machen.

Dieses wird per HTML-Code auf ihrer eigenen Website integriert – mit einem Klick auf das Logo des Haftpflicht-Siegels gelangt der Auftraggeber zu einer personalisierten Profilseite des Dienstleisters. Auf dieser erhält er detaillierte Informationen zum Versicherungsschutz des Freelancers, u.a. mit Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden.
Damit erhalten potenzielle Auftraggeber bzw. Kunden über das Haftpflicht-Siegel noch weit mehr Auskünfte über den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ihres Dienstleisters als es der Gesetzgeber in der DL-InfoV vorschreibt. Und sie haben die Gewissheit, dass dieser im Falle eines Schadens umfassend abgesichert ist.
Ursprünglich hat exali das Haftpflicht-Siegel im Herbst 2009 entwickelt, damit ihre versicherten Freiberufler und Selbstständigen die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung als Alleinstellungsmerkmal offensiv im Wettbewerb vermarkten können. Nun können sie dieses zusätzlich auch gleich nutzen, um die Informationspflichten des Gesetzgebers vollumfänglich zu erfüllen.
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[...] DL-InfoV schreibt Angaben zur Berufshaftpflicht für Freiberufler und Selbstständige vor : Seit dem 17. Mai gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Für Freiberufler und Selbstständige bringt diese neue Informationspflichten mit sich: Sie müssen unter anderem ihre potenziellen Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss über eine Berufshaftpflichtversicherung – sofern vorhanden – informieren. [...]
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