Und weg ist sie…

Diese Gründe gibt´s für die Löschung einer Marke

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Ist die Marke erstmal eingetragen, kann sich ihr Inhaber zurücklehnen und von der nervigen Markenanmeldung erholen? Weit gefehlt! Denn eine Marke ist schneller gelöscht, als er „Markenlöschung“ sagen kann – wenn bestimmte Gründe vorliegen und jemand einen entsprechenden Antrag stellt. Liebe Markeninhaber aufgepasst: Aus diesen Gründen kann eure Marke schon bald fliegen. Aber nicht in ungeahnte Marketinghöhen, sondern aus dem Register…

Es gibt einige Gründe, warum eine Marke in den Mülleimer wandern kann…
Es gibt einige Gründe, warum eine Marke in den Mülleimer wandern kann…

Eine Marke ist nicht in Stein gemeißelt. Welche Gründe gibt`s für die Löschung? Das lest ihr in meinem heutigen Blogbeitrag.

Nichtstun wird bestraft…

Eintragen und fertig? Nein, ihr müsst eure Marke nutzen! Denn wer seine Marke fünf Jahre lang ununterbrochen nicht nutzt, riskiert, dass sie gelöscht wird. Das heißt, Markeninhaber sind verpflichtet, das Produkt oder die Dienstleistung, für die der Markenschutz besteht, geschäftlich zu nutzen. Ansonsten kann ein anderer, zum Beispiel ein Konkurrent, beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) einen Löschungsantrag stellen.

Dann unterrichtet das DPMA den Markeninhaber davon und er hat zwei Monate Zeit, der Löschung zu widersprechen. Tut er das nicht, wird die Marke gelöscht. Widerspricht er, muss der Antragsteller eine Löschungsklage bei Gericht einreichen. Erst kürzlich wurde diese Regelung vom OLG Köln (Az: 6 U 18/16) im Hinblick auf eine kostenlose Open-Source-Software bestätigt. Hier hatte der Markeninhaber die Software lediglich zum kostenlosen Download bereitgestellt, aber nicht anderweitig genutzt.

… Böswilligkeit auch!

Die sogenannte böswillige Markenanmeldung ist ein Eintragungshindernis und muss bei der Anmeldung vom DPMA geprüft werden. Böswilligkeit bedeutet, dass der Inhaber die Marke nur eintragen ließ, um einem Konkurrenten die Chance zu nehmen, sie zu nutzen. Das heißt: Er will seine Wettbewerber behindern und die Marke selbst gar nicht verwenden. Ist das der Fall und die Marke wurde trotzdem eingetragen, kann jeder ein markenrechtliches Löschungsverfahren beantragen. Widerspricht der Markeninhaber der Löschung nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht. Widerspricht er, folgt das Löschungsverfahren beim DPMA, in dem geprüft wird, ob die Marke gelöscht werden muss.

Alter vor Neuanmeldung

Inhaber einer älteren Marke können Widerspruch gegen die Eintragung einer neueren Marke einlegen, wenn sie eine Verwechslungsgefahr befürchten. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung beim DPMA erfolgen. Dort wird geprüft, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt und – wenn ja – die neuere Marke gelöscht.

Absolute Schutzhindernisse – Marke in Gefahr?

Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise fehlende Unterscheidungskraft von anderen Marken oder wenn die Marke die Kunden über Art, Beschaffenheit oder Herkunft der Ware oder Dienstleistung täuscht. Hat das DPMA die Marke trotz dieses Hindernisses eingetragen, kann die Marke nur auf Antrag gelöscht werden. Von Amts wegen kann das DPMA eine zu Unrecht eingetragene Marke nicht löschen. Voraussetzung für eine Löschung ist, dass das Schutzhindernis zum Zeitpunkt der Eintragung bestand und im Moment der Entscheidung über die Löschung noch besteht. Die Frist ist in diesem Fall besonders lange: Zehn Jahre ab Eintragung!

Also liebe Markeninhaber: Es ist nicht alles in trockenen Tüchern, wenn eure Marke eingetragen ist! Um zu verhindern, dass sie wieder gelöscht wird und eure Bemühungen für die Katz waren, solltet ihr vor der Anmeldung einer Marke genau prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine gültige Eintragung vorliegen. Sonst folgt nach der Freude über den Markenschutz schnell der Markenfrust.

Weitere interessante Artikel:

Kategorien

Über Ralph Günther

RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

felicia buitenwerf ynrGIIUw unsplash
Personal Branding für Freelancer: So bauen Sie Ihre Personenmarke auf
Personal Branding: Was klingt wie ein hippes Buzzword, birgt viele Vorteile für Ihre Tätigkeit als Freelancer. Welche das sind und wie Sie Ihre Personenmarke aufbauen, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
markus spiske msN gBtbCQ unsplash
Angebot richtig schreiben – so überzeugen Sie potenzielle Kundschaft
Sollten Freelancer und Selbständige für potenzielle Kundschaft Angebote schreiben? Welche Punkte sind dabei wichtig? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir im aktuellen Artikel. weiterlesen
aqviews mfWsMDdN Ro unsplash
Youtube für Freelancer: So nutzen Sie die Plattform für Ihr Business
Mit Youtube haben Sie die Möglichkeit, die Bekanntheit Ihres Business zu steigern. Dafür haben wir im Artikel die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Youtube-Kanal zusammengefasst. weiterlesen
gabrielle henderson HJckKnwCXxQ unsplash
Checkliste Projektvertrag: Die wichtigsten Inhalte und Infos
Wenn Sie als Freelancer Projekte übernehmen, sollten sie einen Projektvertrag abschließen. Welche Punkte Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie im aktuellen Artikel. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.