Quick and dirty: Markenrecherche-Tool für SEM

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So schnell wie eine Adwords-Anzeige mit Keywords geschaltet ist, so schnell können durch die verwendeten Begriffe auch Markenrechte Anderer verletzt werden – teure Schadenersatzforderungen inklusive. Ein Problem, das viele SEO´s auf dem Schirm haben. Immer wieder werde ich deshalb im Kontakt mit Freiberuflern gefragt: „Kann ich diesen Begriff verwenden – oder bekomme ich dann ein Haftungsproblem“? Als Versicherungsmakler kann und darf ich dazu keine Auskunft geben, denn dies fällt in Deutschland ganz klar unter Rechtberatung, die Anwälten vorbehalten ist. Im Internet habe auf der Seite der IT-Recht-Kanzlei aus München allerdings einen interessanten Service gefunden: Markenhit – ein Tool zur Markenrecherche.

„Quick und dirty“ lässt sich mit dem Tool „Markenhit“  kostenlos recherchieren, ob ein Name bzw. Begriff markenrechtlich geschützt ist. Mein Fundstück der Woche.
„Quick und dirty“ lässt sich mit dem Recherche-Tool „Markenhit“ kostenlos prüfen, ob ein Name bzw. Begriff markenrechtlich geschützt ist. Mein Fundstück der Woche.

„Quick und dirty“ lässt sich damit kostenlos recherchieren, ob ein Name bzw. Begriff markenrechtlich geschützt ist. Mein Fundstück der Woche. Hinweis: Eine fundierte juristische Prüfung kann dadurch nicht ersetzt werden!

SEO in der Pflicht: Dienstleistung muss rechtmäßig sein

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Eine Erfahrung, die schon der eine oder andere SEM-Experte gemacht haben wird. Denn sehr leicht kann man z.B. in AdWords-Anzeigen Begriffe, Bezeichnungen oder Namen verwenden die sich wenig später als markenrechtlich geschützter Begriff herausstellen Und der Markeninhaber ist über die Verwendung seines geschützten Begriffs nicht sonderlich begeistert.

Was nun? Im Schadenfall die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen, ist zu kurz gedacht. Denn prinzipiell ist der Freiberufler oder die externe Agentur dafür verantwortlich, dass die erbrachte Dienstleistung auch rechtmäßig ist.

Das gilt übrigens auch für Fälle, in denen die Keyword-Listen vom Auftraggeber selbst kommen. In der Praxis werden dem SEO und SEM Experten häufig Listen mit bestimmten Begriffen gegeben, mit denen in AdWords-Anzeigen gearbeitet werden soll.

Auch hier ist der SEO in der Pflicht. Zumindest sollte er seinen Kunden darauf hinweisen, dass Keywords in AdWords-Anzeigen potentiell gegen Urheber- und Markenrechte verstoßen können und im Vorfeld dahingehend überprüft werden sollten. Diesen Hinweis würde ich aus Haftungsgründen in jedem Fall schriftlich geben, um das auch im Nachhinein belegen zu können.

Suchmaschinenmarketing: Restrisiko trotz Liberalisierung

Der eine oder andere mag nun einwenden, dass der Europäische Gerichtshof im Jahr 2010 mit seiner Entscheidung zur AdWords-Werbung das Suchmaschinemarketing deutlich liberalisiert hat.

Und natürlich: Das geschützte Markennamen eines anderen Unternehmens nach diesem Urteil nun als Keywords in Google AdWords grundsätzlich genutzt werden können – ohne dass wie bislang das Markenrecht verletzt wird – nimmt bei vielen SEO- und SEM-Experten großen Druck.

Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung: Die Anzeige muss so gestaltet sein, dass es keine Verwechslung zwischen Werbendem (sowie dessen Dienstleistungen) und Markeninhaber geben kann. Und zwar so, dass dies auch ganz klar für den durchschnittlich verständigen Nutzer erkennbar ist –was bei gerade mal 70 Zeichen AdWords-Anzeige nicht einfach umzusetzen ist.

Dazu kommt: Einheitliche Regeln, wie solch eine Verwechslungsgefahr auszuschließen ist, gibt es nicht. Und so verwundert es wenig, dass seitdem auch die Gerichte immer wieder unterschiedlich darüber urteilen, ob markengeschützte Keywords bei AdWords nun zulässig sind, oder nicht.

Es bleibt daher ein unkalkulierbares Restrisiko, wenn fremde Marken z.B. im Adwords-Anzeigentext verwendet werden.

Recherchemöglichkeit: Markensuchmaschine Markenhit

Damit man sich erst gar nicht auf markenrechtliche Diskussionen einlassen muss, versuchen viele SEM-Experten es generell zu vermeiden, markenrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden. Dabei können Markenrecherche-Tools wie Markenhit, die Markensuchmaschine der IT-Recht-Kanzlei, ganz gute Dienste leisten.

Markenhit greift dabei über eine Schnittstelle auf das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes zu. Per Suche können Begriffe, Keywords bzw. Markennamen auf bereits bestehende Markenzeichen hin überprüft werden. Dazu den Begriff in das Suchfeld eingegeben – und alle angemeldeten und eingetragenen Marken werden ausgegeben, in denen der Suchbegriff enthalten ist.

Damit ermöglich das Tool quasi eine Markenrecherche für Jedermann. Aber VORSICHT: Dadurch wird keine fundierte juristische Markenrecherche ersetzt!

So lässt sich mit dem Tool beispielsweise keine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen, bei der auch nach Marken gesucht wird, die phonetisch und/oder orthographisch ähnlich sind.

Das weiß natürlich auch die IT-Recht-Kanzlei, denn ganz uneigennützig wird der Dienst nicht angeboten. Ist eine Marke noch nicht eingetragen, werden zusammen mit dem Ergebnis direkt bestimmte Rechtsdienstleistungen wie z.B. die Prüfung der Eintragungsfähigkeit angeboten.

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