Wenn Bilder mehr als 1.000 Worte sagen: Wann dürfen Memes verwendet werden, und wann nicht?

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Der Kollege hat im WhatsApp-Gespräch mal wieder einen absolut unlustigen Flachwitz weitergeleitet? Oder eine Bekannte hat bei Facebook schon zum fünften Mal diese Woche ihr Mittagessen fotografiert und gepostet? Nicht aufregen, einfach das passende Meme rauskramen und ein klares Statement setzen! Aber wo liegen eigentlich die Rechte an solchen Bildern und Kurzvideos? Und dürften diese Memes einfach frei Schnauze beliebig gepostet, verlinkt und auf der eigenen Website eingebaut werden?

Vorsicht bei der Verwendung von Memes
Vorsicht bei der Verwendung von Memes

Mein heutiger Artikel ist ein Schmankerl für alle Meme-Liebhaber- und Sammler. Denn ganz risikofrei sind die lustigen Botschaften leider nicht.

Das wohl beliebteste Internetphänomen

So gerne ich euch heute hier die Top 10 meiner Lieblings-Memes präsentiert hätte, ich gehe lieber mal auf Nummer sicher. Schließlich will ich keine Abmahnung riskieren 😉 Ja, ihr habt richtig gehört: So oft uns Memes auch ein Schmunzeln ins Gesicht zaubern, so oft wird leider auch vergessen, dass die meisten Bilder urheberrechtlich geschützt sind.

Es kann jeden erwischen!

Egal, ob „Grumpy Cat“, eine besonders mürrisch schauende Katze, deren Ausdruck nichts anderes verrät als „Nein, ich will nicht!“ oder ein Bild von Chuck Norris, der sowieso alles kann – für jede Lebenslage gibt’s das passende Meme. Memes sind diese kleinen lustigen Bildchen, Kurzvideos oder Comiczeichnungen, meist mit einem passenden Spruch versehen. Wer Zeit und Lust hat, kann ja einfach mal drauf los googeln. Kleiner Tipp: Das „Socially Awkward Pinguin Meme” ist ein Klassiker in der Online-Szene.

Fakten, Fakten, Fakten

So, genug erklärt, jetzt geht’s an Eingemachte, denn im Ernstfall gehen Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht den Memes ordentlich an den Kragen. Grundsätzlich gilt:

  • Auch Memes sind urheberrechtlich geschütztes Material (z.B. Filmausschnitte).
  • Auch Persönlichkeitsrechte, wie das Recht am eigenen Bild, können durch Memes verletzt werden (v.a. bei Privatpersonen).
  • Für die Verwendung wird die Erlaubnis vom Rechteinhaber benötigt.
  • Es besteht auch dann Abmahn-Gefahr, wenn ein bereits im Internet kursierendes Meme geteilt und weiterverwendet wird.
  • All das gilt auch für die Verwendung und Verbreitung auf Social-Media-Plattformen.

Mal Hand aufs Herz: Was zeigt die Praxis?

All diese gesetzlichen Regeln müssten ja theoretisch bedeuten, dass tagtäglich allein in Deutschland hunderttausende Meme-Verbreiter aufgespürt und abgemahnt werden. Das ist in der Praxis natürlich nicht der Fall. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auf der eigenen Website, dem Business-Blog & Co. auf Memes verzichten. Ausnahme: Die Bilder wurden explizit zur freien Verfügung bereitgestellt, d.h. sie sind für die Verwendung durch die Allgemeinheit freigegeben oder ihr habt euch vorab die entsprechende Lizenz beim Rechteinhaber eingeholt.

Gelacht und geschmunzelt werden darf natürlich weiterhin, denn mal ehrlich: Ohne die kleinen Spaßbilder- und Videos wäre der Online-Alltag doch nur halb so amüsant ;-).

Weiterführende Informationen:

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Über Ralph Günther

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