Webdesign-Verträge: Worauf Freiberufler achten sollten – inklusive gratis Download eines Mustervertrages

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Viele meiner Kunden sind freiberuflich als Webdesigner tätig. Fast täglich grüßt sie das Murmeltier: Zu Anfang von neuen Projekten muss der Auftrag vertraglich geregelt werden. Stichwort: Pflichtenheft, Vergütung, Nutzungsrechte, Gewährleistung, Haftung, etc. Ohne Vertrag kann es im Schadenfall schnell kompliziert und teuer werden – rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Für den „Ottonormalverbraucher“ ist es jedoch alles andere als einfach, eben mal einen Vertrag aufzusetzen und Rechtsbeistand ist meist teuer. Worauf kommt es beim fundierten Webdesign-Vertrag an? Welche Inhalte sollte er zum Gegenstand haben? Bei einem meiner Netz-Streifzüge bin ich auf die Seite der Rechtsanwälte Härting gestoßen: Sie bieten einen Webdesign-Vertrag (uvm.) als Mustervertrag zum kostenlosen Download an.

Webdesign & Co.: Kostenlose Musterverträge der Rechtsanwälte Härting
Die Rechtsanwälte Härting machen das (Business-) Leben leichter: Kostenlose Vertragsvorlagen für Webdesigner, Autoren, Internetshop-Anbieter & Co. (natürlich nur für die, die das Copyright wahren – aber das ist hoffentlich eh klar)!

Zudem hat sich das Magazin t3n mit dem Thema beschäftigt: Was Auftragnehmer beachten müssen. Meine Fundstücke der Woche.

Sein oder nicht sein: Der Bedarf eines Webdesign-Vertrags

Rechtsexperte Dr. Moritz Votteler bespricht in seinem Artikel auf t3n die Chancen und Risiken (k)eines Webdesign-Vertrags. Laut dem Autor wird ein Webdesign-Vertrag als Werkvertrag betrachtet: „Der Webdesigner muss eine Internetseite (juristisch: ein Werk) erstellen“.

Für die Praxis bedeutet das: Folgende Aspekte sind für einen Webdesign-Vertrag unabdingbar:

  • Projekt mit geordneter Struktur muss gegeben sein
  • Arbeitsschritte sollten sauber dokumentiert werden
  • Ansprechpartner müssen festgehalten werden
  • Nutzungsrechte des Produkts müssen klar geregelt werden
  • Zukünftige Änderungen / Anpassungen der Website müssen besprochen sein
  • Problembeseitigung und die Haftungsfrage müssen geregelt werden

Übrigens: Auf welche Stolperfallen Freiberufler bei Webdesign-Verträgen achten sollten – inklusive Checkliste – dazu habe ich auch hier auf dem RGBlog geschrieben.

Das Musterbeispiel „Webdesign-Vertrag“

Jetzt aber zur Praxis: Die Härting Rechtsanwälte sind eine Kanzlei aus Berlin und bestehen seit 18 Jahren. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Wirtschaftsrecht, genauer gesagt im Medien- und Internetrecht.

Auf ihrer Seite bieten sie einen Webdesign-Mustervertrag zum kostenlosen Download an, der auf diese wichtigen Vertragsinhalte eingeht:

  • Leistungspflichten des Auftragnehmers (Pflichtenheft, Entwicklung, Herstellung, SEO)
  • Leistungspflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme)
  • Vergütung & Zahlungsmodalitäten
  • Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte & Namen- und Kennzeichnungsrechte
  • Mängel, Haftung, Geheimhaltung & Datenschutz
  • Referenzen & Anerkennung der Urheberschaft
  • Milestones, Vertragsstrafe & Kündigung

Hinweis: So ein Mustervertrag geht natürlich vom „Standard“ aus. Besser sind sicherlich individuell auf das entsprechende Projekt ausgestaltete Verträge vom Anwalt – sofern der Auftrag das hergibt (Stichwort: Kalkulation).

» Hier geht`s zum Webdesignvertrag der Rechtsanwälte Härting (Gratis Download)

Gratis Musterverträge der Kanzlei Härting

Und als besonderes „Schmankerl“: Der Webdesign-Mustervertrag ist nicht die einzige Vorlage zum kostenlosen Download. Härting bietet ein breites Feld von mustergültigen Verträgen im Bereich Medien und IT.

Gratis verfügbar sind auch diese Vertrags-Vorlagen:

  • Autorenvertrag
  • Blogkaufvertrag
  • Datenschutzerklärung
  • Vertraulichkeitsvereinbarung
  • AGB Internetshop
  • Software-Erstellungsvertrag
Fazit: Ein definitiv praktisches Fundstück für alle Webdesigner dieser (Business-) Welt. Damit können sich wohl einige Freelancer & Co. viel Kosten und Mühe sparen – danke dafür (immer schön an das Copyright denken)! Übrigens: Wer sucht, der findet. Weitere Rechtsexperten im, aus und für das Web 2.0 findet Ihr in meinem Beitrag (subjektive Auflistung!) „Schluss mit Rechtschinesisch rund um Marken- und Urheberrecht: Diese Kanzleien sind Experten im Web 2.0“. Auf Twitter könnt ihr für News, Infos und Kontakte aus der „Rechtswelt im Netz“ auch gerne meiner Liste „it-medien-recht“ folgen.

Weiterführende Informationen:

Kategorien

Über Ralph Günther

RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

felicia buitenwerf ynrGIIUw unsplash
Personal Branding für Freelancer: So bauen Sie Ihre Personenmarke auf
Personal Branding: Was klingt wie ein hippes Buzzword, birgt viele Vorteile für Ihre Tätigkeit als Freelancer. Welche das sind und wie Sie Ihre Personenmarke aufbauen, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
markus spiske msN gBtbCQ unsplash
Angebot richtig schreiben – so überzeugen Sie potenzielle Kundschaft
Sollten Freelancer und Selbständige für potenzielle Kundschaft Angebote schreiben? Welche Punkte sind dabei wichtig? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir im aktuellen Artikel. weiterlesen
aqviews mfWsMDdN Ro unsplash
Youtube für Freelancer: So nutzen Sie die Plattform für Ihr Business
Mit Youtube haben Sie die Möglichkeit, die Bekanntheit Ihres Business zu steigern. Dafür haben wir im Artikel die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Youtube-Kanal zusammengefasst. weiterlesen
gabrielle henderson HJckKnwCXxQ unsplash
Checkliste Projektvertrag: Die wichtigsten Inhalte und Infos
Wenn Sie als Freelancer Projekte übernehmen, sollten sie einen Projektvertrag abschließen. Welche Punkte Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie im aktuellen Artikel. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.