Datenschutz: Rechtliche Stolperfallen beim Newsletter-Marketing

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Leise rieseln sie in die eMail-Fächer der Nation – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit: Kunden-Newsletter mit Grüßen fürs neue Jahr und natürlich dem Hinweis auf das eigene Onlineportal oder die eigene Dienstleistung. Doch nicht nur kurz vor Heiligabend sind Newsletter ein beliebtes Marketing-Instrument. Klar, denn sie sind einfach, günstig, schnell – und eigenen sich prima dazu, viele Kunden gleichzeitig zu erreichen. Doch Vorsicht: Wer die strengen Regeln nicht beachtet, dem flattert schnell eine Abmahnung oder sogar Geldstrafe ins Haus – egal, ob großes Unternehmen, Werbeagentur oder „kleiner“ Freiberufler. So gehört der Newsletter zu einer der am häufigsten abgemahnten Formen des Marketings.

newsletter Doch wie den Überblick behalten, wann eine Einwilligung der Empfänger auch wirklich ausdrücklich ist? Und welche rechtlichen Vorgaben sollten beim Newsletter-Marketing unbedingt beachtet werden? Antworten liefert Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze. In seinem Artikel „Rechtliche Stolpersteine bei der Newsletter-Werbung“ erklärt er anhand von Rechtsurteilen, was erlaubt ist und was nicht. Mein Fundstück der Woche.

Opt-out und „Tell-a-friend“: unzulässige Verfahren

Wer einen Newsletter verschicken will, der benötigt dazu die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Das ist Grundvoraussetzung für diese Form des Marketings, wie Martin Rätze in seinem Artikel auf dem shopbetreiber-blog gleich zu Beginn feststellt.

Der Experte für e-Commerce erklärt, welche Verfahren geeignet sind und welche nicht. Dabei erfährt der Leser nicht nur, was etwa unter Opt-out (Checkbox aus der die Kunden ein Kreuz entfernen müssen) oder Tell-a-friend zu verstehen ist, sondern auch, warum diese Funktionen rechtlich unzulässig sind. Und welche Konsequenzen im Ernstfall drohen.

Sehr gut: Diese Ausführungen belegt er mit Rechtsurteilen zum jeweiligen Fall – mit einem Klick auf die jeweiligen Links im Text kann sich der Leser bei Bedarf noch tiefer ins Thema einlesen.

So gelingt der Nachweis der ausdrücklichen Kunden-Einwilligung

Auch zur Frage, wann man denn nun tatsächlich sichergehen kann, dass der Empfänger auch seine Einwilligung erteilt hat, liefert Rätze klare Antworten.

Er erklärt den Unterschied zwischen Opt-in- und confirmed-opt-in-Verfahren – und belegt mit verschiedenen Urteilen, warum auch diese Verfahren zur rechtlichen Stolperfallen werden können.

Zudem zeigt er, was sich hinter dem double Opt-in-Verfahren verbirgt – der einzigen im rechtlichen Sinne geeigneten Methode – und was dabei beachtet werden muss.

In einem weiteren Absatz führt der Diplom-Wirtschaftsjurist Ausnahmen auf, in welchen Fällen keine Einwilligung erforderlich ist – und beruft sich dabei auf das deutsche Wettbewerbsrecht.

Links zur Rechtsprechung aufgelistet

Praxisnah: Am Ende seines Beitrags listet Rätze die Links zu den besprochenen Rechtsurteilen nochmals in chronologischer Reihenfolge auf.

Fazit: Der verständlich geschrieben Artikel liefert einen guten Überblick und wichtiges Grundwissen zum Thema Newsletter-Marketing. Damit ist er eine gute „Einstiegslektüre“ für alle, die diese Werbeform für sich nutzen wollen.

P.S.: Eine Checkliste, was beim Versenden von Newslettern beachtet werden sollte, gibt es unter Punkt 9 im Artikel „Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing“ des Berliner Rechtsanwalts Thomas Schwenke.

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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