Als IT-Dienstleister in der Haftungsfalle? So könnt Ihr das Haftungsrisiko minimieren
IT-Experten haben mit ihrem Business kein einfaches Los: Die Haftungsrisiken im IT-Bereich sind enorm vielfältig. Wer jetzt meint, er kann seine Haftung durch Klauseln im IT-Vertrag ausschließen, den muss ich enttäuschen. So einfach und in Gänze geht`s nicht! Egal, ob Ihr Software entwickelt, Open Source Software integriert, Software als Application Service Provider (ASP) oder Software as Service (Saas) anbietet – geht etwas schief, kann’s teuer werden! Da ist es doch gut, dass sich Experten dem Thema annehmen – und Tipps aus der Praxis für die Praxis an die Hand geben, wie das eigene Risiko zumindest reduziert werden kann.

IT-Freelancer in der Haftungsfalle. Wie Ihr im Dschungel aus AGB, Mitwirkungspflichten und Pflichtenheft den Durchblick behaltet.
Zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing. Er ist selbst leidenschaftlicher Programmierer und hat der Haftungssituation von IT-Dienstleistern auf den Zahn gefühlt. Dabei rausgekommen ist ein Artikel, der mit Irrtümern aufräumt, Haftungsklauseln unter die Lupe nimmt und Rechtshintergrund liefert – ohne dass juristische Vorkenntnisse nötig sind. Mein Fundstück der Woche.
Im IT-Bereich das Haftungsrisiko reduzieren
Hat der IT-Dienstleister einen neuen Kunden an Land gezogen, geht`s an die Vertragsunterzeichnung – und hier sitzt der Teufel im Detail. Viele Freelancer wissen leider nicht, worauf sie in Sachen Haftungsrisiko achten müssen.
Im Artikel „Haftung und Gewährleistung für Software“ bringt der Rechtsanwalt Klarheit und führt IT-Dienstleister zielsicher durch das Labyrinth aus Haftungsregelungen, Mitwirkungspflichten, Leistungsbeschreibungen und AGBs.
Schritt für Schritt aus der Haftungsfalle
Los geht`s mit dem Thema Haftungsbeschränkungen in IT-Verträgen (Stichwort: AGB, Vertragsklauseln, Mängelhaftung) über Mitwirkungspflichten, Leistungsbeschreibungen, Haftung für Beratungsfehler – bis hin zur besonderen Situation von Resellern.
Am Ende geht Dr. Thomas Helbing sogar auf das Thema IT-Haftpflicht ein – was mich natürlich ganz besonders freut :).
Insgesamt sind folgende Themen mit dabei:
- Wofür IT-Anbieter haften. Wie weit geht die Haftung für IT-Berater und Softwareanbieter?
- Die Haftung in IT-Verträgen begrenzen. Das muss bei AGBs beachtet werden, inklusive Sonderfall Open Source Software.
- So teilt man sich die Haftung mit dem Kunden, Stichwort Mitwirkungspflichten.
- Lasten- und Pflichtenheft sowie Marketingunterlagen darauf muss man achten.
- Schlecht aufgeklärt und beraten? So lässt sich das Haftungsrisiko reduzieren.
- Besondere Risiken für Systemhäuser, Reseller und Vertragshändler
- Eine gute IT-Haftpflicht, das muss sie leisten.
Nach und nach umschifft der Rechtsanwalt so die Klippen, die den IT-ler auf seiner täglichen Odyssee durchs Meer der Haftungsrisiken bedrohen.
Bei mir geht hier der Daumen ganz klar nach oben :).
» Hier geht`s zum Artikel „Haftung und Gewährleistung für Software“
Weiterführende Informationen
- Warum Lasten- und Pflichtenheft im Projektgeschäft von Nutzen sind
- PC von Hackern ausgespäht, angegriffen, lahmgelegt: Folgen für Dienstleister – und wie ihr Euch schützen könnt
- „Obamacare“ floppt beim Online-Antrag: Haftungsrisiko bei Programmierfehlern und veralteter IT-Technik
- Interview: Rechtsanwalt und Influencer Thomas Schwenke, zu Trends, Themen und neuen Risiken 2014
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