Markenanmeldung geplant? Darauf achtet das Amt bei Eurem Antrag

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Endlich ist sie da, die bahnbrechende Businessidee, das coole Design oder der eingängige Firmenname. Jetzt heißt es aber schnell sein und die Idee als Marke schützen lassen, bevor jemand auf dieselbe Idee kommt oder ganz dreist einfach kopiert. Damit die Markenanmeldung reibungslos läuft und auch später keiner Besitzansprüche anmelden kann, gibt es einiges zu beachten.

Wer eine Marke anmelden möchte muss durch die Prüfung beim Amt. Hier erfahrt Ihr worauf das Amt bei einer Markenanmeldung achtet.
Bei der Markenanmeldung gibt es einige Kriterien, die erfüllt werden müssen, sonst ist die Eintragung nicht möglich.

In meinem Fundstück der Woche erfahrt Ihr, wie Ihr bei einer Markenanmeldung vorgeht und was es zu beachten gibt.

Wie geht die Markenanmeldung beim Amt?

Die Anwälte der Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP sind, wie der Name schon sagt, absolute Experten in Sachen Patent- und Markenrecht. In ihrem Blogbeitrag „Bei der Markenanmeldung: So prüft das Amt“ geben die Anwälte Tipps rund ums Thema Markenanmeldung.

Markenanmeldung: So läufts!

Wer eine Marke anmelden will, hat mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beziehungsweise auf europäischer Ebene mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu tun. Wer im Paragraphen- und Behördendschungel den Durchblick nicht verlieren will, kann sich im Netz jede Menge Tipps und Hilfestellungen zur Markenanmeldung holen. So hat zum Beispiel das DPMA ein Merkblatt zur Markenanmeldung verfasst, das Antragsstellern auf dem Weg durch den Formular-Wald helfen soll. Mein Fundstück der Woche hebt sich aber dennoch von den vielen anderen Ratgebern ab.

Darin wird nicht die Vorgehensweise auf dem Weg zur Markenanmeldung thematisiert sondern das Pferd gewissermaßen von hinten aufgezäumt. Die Rechtsanwälte stellen nämlich das Amt selbst in den Fokus und die Frage, worauf beim Antrag aus die Anmeldung einer Marke geachtet wird.

Schutzhindernisse für Eure Marke

Der Blogbeitrag der Anwälte unterteilt die Hindernisse, die auf dem Weg zur Markeneintragung genommen werden müssen, in zwei Kategorien:

  • Absolute Schutzhindernisse

Diese werden vom Amt direkt überprüft, verstößt eine Marke gegen jene Schutzhindernisse wird die Eintragung abgelehnt. Dazu gehören Kriterien wie die nötige Unterscheidungskraft zu anderen Marken, es darf nicht gegen die guten Sitten bzw. öffentliche Ordnung verstoßen werden oder die Marke darf nicht nur dazu angemeldet werden, um andere in ihren Rechten zu blockieren.

  • Relative Schutzhindernisse

Diese Kategorien werden vom Amt nicht überprüft, verstößt eine eingetragene Marke jedoch dagegen, kann dies zur Löschung aus dem Register führen. Vor der Markenanmeldung sollte unbedingt überprüft werden, ob es bereits eine ältere Marke gibt, die der einzutragenden Marke besonders ähnlich ist. Denn hier eröffnen sich mehrere Schutzrechte, die die Inhaber der älteren Marke für sich beanspruchen können, um Ihre Marke löschen zu lassen.

Dass derartige Recherchen nicht so einfach sind (es gibt keine zentrale Stelle, an der nachgesehen werden kann), haben einige Schadenfälle gezeigt, die bei mir bereits auf dem Tisch gelandet sind. Daher mein Appell: Die Recherche nicht auf die leichte Schulter nehmen und am besten eine versierte Kanzlei damit beauftragen.

Ein Marken-Streit kann teuer werden

Eine Marke auf gut Glück eintragen zu lassen ist nie eine gute Idee, denn die Kosten und Probleme, die durch den späteren Verlust der Marke entstehen können, sind kaum überschaubar. Streits ums Markenrecht sind im Business an der Tagesordnung und kosten Unternehmen alleine in Deutschland jährlich viele Millionen Euro. Aus diesem Grund hatte ich auf meinem Blog auch kürzlich eine ganze Themen-Woche rund um Markenstreits. Mit dabei war ein Streit zwischen Porsche und einer freien Autowerkstatt um die Werbung auf einem Stadtbus „Marken-Meckerei: Steckt im Stadtbus ein Porsche?“ ein bunter Streit rund um Farbmarken „Marken-Meckerei: Wie sich Big-Player um Rot, Gelb und Blau streiten“ und ein ganz und gar nicht süßer Streit zwischen zwei Süßwaren-Riesen „Marken-Meckerei: Lindt gegen Haribo und der Streit um den Goldbären“.

Fazit: Der Blogbeitrag der Anwaltskanzlei fasst in einfachen Worten die wichtigsten Hürden zusammen, die eine einzutragende Marke zu nehmen hat. Wer eine Marke anmelden möchte kann anhand der aufgeführten Kriterien einen ersten Selbstcheck machen. Verstößt die Wunschmarke dabei gegen einen oder mehrere der Punkte, kann schon im Vorfeld viel Geld und Ärger gespart werden und zur Not noch kleine Änderungen an der zu schützenden Marke vorgenommen werden.

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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