Wissen kompakt: Risiken der App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht

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Die rechtlichen Risiken in puncto App-Entwicklung sind nicht Ohne. In meiner Versicherungspraxis werde ich in diesem Zusammenhang immer häufiger nach sinnvollen Absicherungsmöglichkeiten gefragt. Angestoßen durch eine Anfrage für einen Gastbeitrag in der aktuellen Ausgabe des textintern Magazins habe ich zusammen mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke das Thema unter die Lupe genommen: Welche rechtlichen Stolperfallen gibt es – und wie können Fallstricke in der Praxis vermieden werden? Und was ist, wenn trotz aller Vorsicht doch ein Schaden passiert: Welche Anforderungen müsste eine zeitgemäße Haftpflicht erfüllen, die den App-Entwickler auch wirklich schützt?

App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht: Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der textintern exklusiv für meine Blog-Leser.
App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht: Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der textintern exklusiv für meine Blog-Leser.

Zwei Themen, zweimal Wissen kompakt: Exklusiv für meine Blog-Leser hat mir der Verlag den Artikel auch als PDF zur Verfügung gestellt. Mein Fundstück der Woche (diesmal ganz in eigener Sache :)).

Rechtliche Rahmenbedingungen der App-Entwicklung

Verschiedene vertragliche Beziehungen, viele rechtliche Anforderungen und Pflichten: Als App-Entwickler den Überblick im Vertrags- und Lizenzdschungel zu behalten, ist kein einfaches Unterfangen. Und wer sich nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, provoziert Rechtsstreitigkeiten wegen Lizenzverletzungen oder AGB-Verstößen, Abmahnungen von Wettbewerbern, Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern oder im schlimmsten Fall sogar, dass die App vom Markt genommen werden muss.

Ein rechtlicher Wegweiser wird also dringend benötigt. Wie App-Entwickler den Überblick im rechtlichen Geflecht behalten und negative Folgen vermeiden können, beleuchtet Rechtsanwalt Thomas Schwenke im ersten Teil des textintern-Beitrags.

Verständlich erklärt geht es um folgende Punkte:

  • Die Beteiligten der App-Entwicklung
  • Vertragsbeziehungen zwischen App-Entwicklern und App-Anbietern
  • Dritt-Services und -Inhalte
  • Vertragsbeziehungen zu den Vertriebsanbietern
  • Beziehung zwischen den App-Anbietern und den App-Nutzern

Versicherungstechnische Anforderungen an eine Haftpflicht für App-Entwickler

Wie die von Rechtsexperte Schwenke geschilderten rechtlichen Haftungsrisiken abgesichert werden können, das nehme ich mir im zweiten Teil des Beitrags „zur Brust“.

Darin erkläre ich, welche Anforderungen eine Haftpflicht im Bereich der App-Entwicklung erfüllen muss – und bei welchen negativen Klauseln in den Haftpflichtbedingungen Freiberufler hellhörig werden sollten:

  • Zentraler Punkt: Absicherung von reinen Vermögensschäden
  • Absicherung von Rechtsverletzungen
  • Räumlicher Geltungsbereich
  • Vertragliche Haftung
  • Vorsicht vor diesen Klauseln in der Haftpflicht
Fazit: Für mich persönlich war es etwas ganz Besonderes, einen Beitrag quasi „Hand in Hand“ mit einem Rechtsexperten schreiben zu dürfen. Sozusagen eine Premiere für mich, der als Versicherungsmakler zwar haftungstechnische Aspekte und deren Absicherung aufzeigen, allerdings keine Rechtsberatung vornehmen kann und darf. Umso mehr freue ich mich, dass es nun einen Artikel gibt, der Wissen aus dem Rechts- und dem Versicherungsbereich miteinander verknüpft.

» Hier gibt es den Beitrag „Geballtes Grundwissen: App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht“ aus der aktuellen Ausgabe 38 der textintern exklusiv im PDF-Format.

P.S.: An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Verantwortlichen von textintern, die mir den Beitrag so unkompliziert als PDF zur Verfügung gestellt haben. Und natürlich an Thomas Schwenke, der sofort bereit war, den Artikel gemeinsam mit mir zu schreiben.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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