„Zu dir, oder zu mir?“: Wenn die Verwendung geschützter Werktitel unangenehme rechtliche Konsequenzen haben kann

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Drei Gläser Wein später… Vorsichtig streicht er ihr eine Haarsträhne aus dem Gesicht. Ihr Augenaufschlag ist vielversprechend. Zwei Menschen, zwei Blicke, ein Moment. Er beugt sich langsam vor, berührt ihre Wange. „Zu dir, oder zu mir“, flüstert sie leise in sein Ohr… „Schnitt!“, ruft der Regisseur. Die Trailer-Szene für die neue Serie „Zu dir, oder zu mir“ ist im Kasten.

people

Der Titel, das Konzept, ein junges Team – die Serie soll ein voller Erfolg werden. Doch zwei Wochen später flattert den Produzenten eine Abmahnung ins Haus. Nicht etwa von Sittenwächtern, die gegen die eindeutige Szene etwas auszusetzen haben – sondern wegen des Verstoßes gegen den (Werk)Titelschutz. Was es mit dieser Form des Markenrechts auf sich hat und welche unglaublich kuriosen Titel tatsächlich geschützt sind, nehme ich heute in den Fokus. Mein Fundstück der Woche.

„Der atmende Gott“ – Die kuriosesten Titel sind geschützt

Okay, „Zu dir oder zu mir“ ist raus“ – da war jemand schlau genug, sich diesen bekannten geflügelten Satz als Titel schützen zu lassen, der meist zwischen zwei mehr oder weniger nüchternen Menschen in ausgelassener Runde und spät am Abend fällt.

„Oh Shit!“, was für eine „Drecksau-Party“ mag der eine oder andere ob dieser Tatsache nun vielleicht denken. Falls er jedoch vorhat, ein Buch mit einem dieser beiden Titel zu schreiben, sollte er das lieber lassen: Auch diese beiden Titel sind nämlich geschützt. Übrigens genauso wie „Darf ich noch auf eine Ohrfeige mit rauf kommen?“ oder „Reich und trotzdem sexy!“.

Naja, also im Fall der Fälle lieber anständig bleiben – sonst könnte sich das Schicksal im schlimmsten Fall so wenden, dass man am Ende in der „KINDERHÖLLE JUGENDAMT“ landet. Harmloser (jedoch nicht minder erfindungsreich) sind da schon „Der atmende Gott“, „Hier wurste ich“ oder diese Bezeichnung eines Exemplars der menschlichen Gattung: der „KOPPKNALLER“.

Doch im Ernst: Welche Namen oder besonderen Bezeichnungen so alles geschützt sind, ist schon ziemlich witzig.

(Werk)Titelschutz ist eine Form des Markenrechts

Doch was hat es mit diesem (Werk) Titelschutz eigentlich auf sich? Ganz einfach: Er sorgt dafür, dass Titel eines kreativen Produktes rechtlich geschützt sind. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind das „die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.“

Zum Beispiel fallen darunter auch Softwareprogramme, Computerspiele, Datenbanken oder Internetdomains (um einen kleinen Exkurs in die IT-Welt zu machen).

Der Titelschutz beschreibt also den urheberrechtlichen Schutz von Namen oder Bezeichnungen und ist in den §§ 5 und 15 des Markengesetzes geregelt. Mit dem Schutz durch das Urheberrecht ist er allerdings nicht zu verwechseln: Der Titelschutz schützt den Namen oder Titel eines Werkes, das Urheberrecht dessen Inhalt.

Keine Registrierung nötig: Wenn das Werk erscheint, ist der Titel geschützt

Das Besondere: Obwohl es sich beim Werktitel wie bei einer Marke um eine Produktkennzeichnung handelt, braucht es keine formale Registrierung. Der Titelschutz entsteht automatisch, sobald das Werk erschienen bzw. veröffentlicht ist.

Dieser Schutz kann jedoch auch vorverlegt werden – um beispielweise während der Schreibphase eine Buches oder der Planungsphase einer Serie bereits Schutz für den gewünschten Titel zu bekommen.

Dazu muss eine Titelschutz-Anzeige in einem branchenentsprechenden Medium geschaltet werden – dann genießt das Werk bereits vor seiner Veröffentlichung (Frist von fünf bis sechs Monaten) Titelschutz.

Identische oder ähnliche Titel können teuer werden

Wenn ein Werk bzw. kreatives Produkt Titelschutz hat, dürfen andere diese Bezeichnung nicht so verwenden, dass es zu einer Verwechslung kommen könnte.

Wem ein bestimmter Wunschtitel für sein Produkt oder Werk im Kopf herum spukt, sollte sich also vorher schlau machen, ob er damit nicht die Rechte Dritter verletzt. Sonst könnte das kostspielige rechtliche Konsequenzen haben, wie Unterlassungsansprüche und / oder Schadenersatzforderungen.

Im Fall der Fälle schützt dagegen übrigens eine bedarfsgerechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – wie die Media-Haftpflicht.

Wer Lust hat, sich selbst auf die Suche nach kuriosen Titeln zu machen, wird z.B. im Titelschutzanzeiger oder Titelschutz-Journal fündig, in denen Titelschutz-Anzeigen geschaltet sind (wöchentlich aktuell).

Ich dagegen verbleibe mit „Heiter bis tödlich“en Grüßen – und lasse mich dabei vom Titelschutz nicht abschrecken.

Weiterführende Informationen

Kategorien

Über Ralph Günther

RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

felicia buitenwerf ynrGIIUw unsplash
Personal Branding für Freelancer: So bauen Sie Ihre Personenmarke auf
Personal Branding: Was klingt wie ein hippes Buzzword, birgt viele Vorteile für Ihre Tätigkeit als Freelancer. Welche das sind und wie Sie Ihre Personenmarke aufbauen, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
markus spiske msN gBtbCQ unsplash
Angebot richtig schreiben – so überzeugen Sie potenzielle Kundschaft
Sollten Freelancer und Selbständige für potenzielle Kundschaft Angebote schreiben? Welche Punkte sind dabei wichtig? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir im aktuellen Artikel. weiterlesen
aqviews mfWsMDdN Ro unsplash
Youtube für Freelancer: So nutzen Sie die Plattform für Ihr Business
Mit Youtube haben Sie die Möglichkeit, die Bekanntheit Ihres Business zu steigern. Dafür haben wir im Artikel die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Youtube-Kanal zusammengefasst. weiterlesen
gabrielle henderson HJckKnwCXxQ unsplash
Checkliste Projektvertrag: Die wichtigsten Inhalte und Infos
Wenn Sie als Freelancer Projekte übernehmen, sollten sie einen Projektvertrag abschließen. Welche Punkte Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie im aktuellen Artikel. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.