Kurioser Umsatzausfall: Paket mit Werbe-Flyern bleibt im Zoll stecken

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Layoutfehler, Druckeigenschäden und diverse Rechtsverletzungen beim Verwenden von Bild- und Tonmaterial – was Agenturen an Fails in der Praxis passieren kann, habe ich in vielen Schadenfällen hier auf dem Blog geschrieben. Dass aber auch der Zoll bzw. ein falsch ausgezeichnetes Päckchen zum teuren Unterfangen werden können, das hat auch mich überrascht. Nämlich als der Schadenfall auf meinem Tisch gelandet ist, bei dem sich ein 150-Euro-Auftrag für Flyer zum ausgewachsenen Schadenfall im vierstelligen Bereich entwickelte – und der Auftraggeber bei der Agentur am Ende einen satten Gewinnausfall geltend machte.

border control

Auch bei diesem Fall hat wieder Murphy zugeschlagen: Denn häufig  passieren im Business die Schäden dort, wo sie am allerwenigsten erwartet werden. Und wenn es sich dabei um bürokratische Hürden handelt, vor denen kein Freiberufler gefeit ist…

Paket in die Schweiz falsch frankiert: Zoll macht dicht

Und so entwickelte sich ein 150 Euro-Auftrag zum Schaden mit Gewinneinbußen für den Auftraggeber: Für einen Kunden mit Sitz in der Schweiz hatte eine deutsche Agentur Werbe-Flyer für eine neue Produktreihe gestaltet und produziert, die – abgenommen und fertig gedruckt – nur noch rechtzeitig verschickt werden mussten. Ein Routineauftrag.

Dabei hatte die Agentur jedoch ein kleines, aber umso wichtigeres Detail nicht bedacht: Wer Pakete in die Schweiz verschicken will, muss die Rechnung außen am Paket sichtbar befestigen. Ansonsten greift der Zoll durch und stellt die Ware schlichtweg nicht zu – wie in diesem Fall.

Anstatt beim Kunden kam das Päckchen wieder bei der Agentur an – der Zoll hatte es nach einiger Verzögerung zurückgeschickt. Sehr zum Ärger und Leidwesen des Auftraggebers: Eine Messe stand unmittelbar vor der Türe, auf der er seine neue Produktreihe mithilfe der Flyer bewerben wollte.

Umsatzausfall auf Messe: Werbe-Flyer kommen nicht an

Und genau auf dieser Messe stand der Kunde nun im wahrsten Sinne des Wortes mit leeren Händen da. Denn auch die zweite Ladung an Flyern, die seine Agentur sofort nachgedruckt und richtig flankiert verschickt hatte, kam nicht mehr rechtzeitig an.

Ohne Werbe-Flyer kein Werbe-Erfolg: Dadurch „verpasste“ der Kunde die für ihn so wichtige Messe und konnte nur mit gebremster Kraft etwa einen Monat später in das Saisongeschäft starten.

Das spürte er auch finanzieller Hinsicht: Wegen der nicht-verteilten Werbe-Flyer entfielen ihm rund zwei Monatsumsätze für die neue Produktreihe. Genauer gesagt: rund 6.000 Euro Umsatz. Abzüglich der Herstellungskosten belief sich der Ausfall damit auf rund 3.000 Euro. Eine Summe, die der Auftraggeber nun von der Agentur zurückforderte.

Risikoprävention: Das Undenkbare mitdenken

Der Fall zeigt nicht nur sehr gut, wie schnell sich auch ein kleiner Auftrag von nur 150 Euro zum großen Schaden entwickeln kann, sondern auch, wie sich der finanzielle Nachteil des Kunden zusammensetzt bzw. berechnen lässt.

In diesem Fall machte der Auftraggeber sechs Prozent Anteil an seinem Gesamtumsatz geltend, den er durch die verzögerte Auslieferung der Weberflyer verloren hatte.

Und der Schaden zeigt noch etwas sehr deutlich: Dass Fehler auch dort passieren können, wo sie die Agentur am wenigsten erwartet. Oft höre ich in Gesprächen mit Agenturen oder freiberuflichen Kreativen: „Der Kunde hat die Flyer doch abgenommen, was soll denn noch passieren?“ oder „In den AGB auf meiner Homepage habe ich die Haftung so weit wie möglich eingeschränkt“.

So plausibel diese Argumente klingen, so häufig zeigt mir die Schadenpraxis, dass man sich darauf nicht verlassen kann.

Berufshaftpflicht springt ein, wenn Kundenaufträge schief gehen

Zur Risikoprävention gehört deshalb auch die Absicherung unkalkulierbarer Restrisiken. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für freiberufliche Kreative und Agenturen – auch Media-Haftpflicht genannt – springt ein, wenn dem Auftraggeber durch einen Fehler seiner Agentur ein finanzieller Schaden (versicherungstechnisch = Vermögensschaden) entsteht.

Zu Beispiel ein Gewinn- und Umsatzausfall, wie im beschriebenen Fall, aber auch bei Imageverlust, bei Rechtsverletzungen oder Layoutfehlern, die dafür sorgen, dass Neudrucke veranlasst werden müssen, etc.

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